Unterstützungsverein deutscher Immobilienwirtschaft e.V.

Der ubbw ist Dienstleister und Partner für Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Deutschland rund um alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Ein guter Partner

Im Vorstand des Vereins sind ausschließlich Führungskräfte der Immobilienwirtschaft vertreten. Sie kennen die Möglichkeiten und Entwicklungstendenzen der Branche am Besten.

3 Säulenmodell
Die 3 Säulen der Rente.

Dank seiner Flexibilität und Unabhängigkeit steht der ubbw für eine Vielzahl von Problemstellungen zur Verfügung:

  • Gestaltung der betrieblichen Versorgung für Teil-, Gesamtbelegschaften aber auch für Einzelpersonen (Vorstand, Geschäftsführung, ausgewählte Fach oder Führungskräfte)
  • Die Finanzierung der Leistungen kann entweder durch den Arbeitgeber, mittels Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer oder auch gemeinschaftlich (durch Arbeitgeber-Zuschüsse zur Entgeltumwandlung, Vereinbarung eines Matching-Modells) erfolgen
  • Die denkbaren Leistungsarten Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Absicherung der Erwerbskraft (Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit) können sowohl in der Zusammenstellung als auch hinsichtlich der Höhe auf die unternehmensbezogenen Vorgaben ausgerichtet werden
  • Für den ubbw ist es unerheblich, ob es sich um die Einführung und Umsetzung eines neuen Versorgungswerkes oder um die Umstellung und Ablösung bereits vorhandener Maßnahmen handelt.

Haben Sie Fragen? Nehmen sie Kontakt mit uns auf!

Entstehung

Berliner Wohnungsunternehmen formulierten 1995 Anforderungen für ein Branchenwerk der betrieblichen Altersvorsorge

  • Freiwillige betriebliche Altersversorgung bei finanzieller Beteiligung der Mitarbeiter
  • Trennung von Alters- bzw. Hinterbliebenenleistung und Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsleistung
  • Zusage eines Beitrages und nicht einer Leistung im Renten- bzw. Todesfall
  • Differenzierung zwischen Versorgung bis zur und/oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Flexibilität der Aufwendungen des Arbeitgebers von 0 (Entgeltumwandlung) bis 100 Prozent der Kosten für die Altersvorsorge
  • Gruppen- bzw. Poolbildung zur Verbesserung der Konditionen als 3. Säule für eine sichere Rente.